Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem eine CD mit den Daten von mehr als 1.500 Personen gekauft, die unversteuertes Vermögen in der Schweiz angelegt haben sollen. Der Ankauf weiterer Daten durch den Bund beziehungsweise durch Bundesländer wird derzeit geprüft.
Angesichts der aktuell kursierenden Steuer-CD, versuchen sich viele mutmaßliche Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige zu retten. Ein Weg, der versperrt ist, klingeln erst einmal die Steuerfahnder. Aber auch diejenigen, die eine rechtzeitige Selbstanzeige - aus welchen Gründen auch immer - versäumt haben, können ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Die Daten der Steuer-CD wurden nämlich offensichtlich nicht legal gewonnen.
Daher müssen die Gerichte verbieten, dass die Daten auf der Steuer-CD in einem Strafverfahren verwertet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 entschieden, dass bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten ist. Ein solch bewusster Rechtsverstoß der Verfolgungsbehörden ist im Fall der Steuer-CD nach heutigem Wissensstand gegeben.
Hat der Informant die Daten aus der Bank gestohlen, macht sich der deutsche Staat beziehungsweise dessen Vertreter beim Erwerb der Steuer-CD wegen Hehlerei strafbar. Hat der Informant die Daten durch einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beziehungsweise durch das Ausspähen von Daten erlangt, stellt der Erwerb der Steuer-CD eine in Deutschland strafbare Begünstigung dar. Darüber hinaus ist der Ankauf auch noch eine Beihilfe zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie zum Ausspähen von Daten. Vor diesem Hintergrund dürfen vermeintliche Steuerhinterzieher, die auf der Steuer-CD genannt sind, nicht verfolgt werden.
Der Staat darf keine Geschäfte mit Straftätern machen und sich auch nicht auf das Niveau von Straftätern begeben.
Erst recht ist es dem Staat untersagt, Straftaten auch noch zu belohnen. Der Ankauf von rechtswidrig erlangten Daten bedeutet letztlich, dass man die von dem Informanten begangene Straftat gut heißt und belohnt. Ein solches Verhalten des Staates beschädigt das allgemeine Rechtsbewusstsein. Letztlich macht sich der Staat durch den Ankauf rechtswidrig erlangter Daten wie zum Beispiel der Steuer-CD zum Spießgesellen des rechtswidrig handelnden Informanten. Gleichzeitig wird ein Anreiz für zukünftige Straftaten geschaffen. Der Ankauf von rechtswidrig erlangten Daten stellt in Deutschland einen Tabubruch dar. Obwohl die Strafverfolgungsbehörden und manche Politiker nicht müde werden zu behaupten, der Erwerb der Steuer-CD sei rechtlich in Ordnung, bleibt festzustellen, dass es bisher noch keinen Fall gibt, der höchstrichterlich geklärt ist.
In der Praxis ziehen es die Beschuldigten und die Verfolgungsbehörden vor, sich über den Ausgang des Verfahrens zu einigen und so eine gerichtliche Klärung zu vermeiden. Um hier - auch vor dem Hintergrund immer häufiger auftauchender Steuer-CDs - Klarheit zu schaffen, ist es notwendig, so bald wie möglich ein entsprechendes Verfahren vor den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Bestätigen die Gerichte ein Beweisverwertungsverbot, müssen die steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die auf der Auswertung einer solchen Steuer-CD basieren, sofort eingestellt werden.
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